Zuständigkeit

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Stelle für Anträge auf Gleichwertigkeitsfeststellung, die sich auf die sogenannten „grünen“ Berufe beziehen. Hierzu zählen 12 Ausbildungsberufe mit ihren jeweiligen Fachrichtungen, sowie die entsprechenden Weiterbildungsberufe. Zu beachten ist weiterhin, dass die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nur dann zuständige Stelle ist, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihre Arbeitsstätte bereits in Nordrhein-Westfalen haben oder künftig hier arbeiten möchten.

In der rechten Menüleiste sind alle Ausbildungsberufe die in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer fallen aufgeführt. Um erste Informationen zur Findung des Referenzberufes zu erhalten, klicken Sie auf den entsprechenden Ausbildungsberuf. Unter dem Menüpunkt „Rechtsgrundlagen“ finden Sie die aktuell gültige Ausbildungsordnung, die Informationen über die Inhalte des jeweiligen Ausbildungsganges gibt.

Für Berufe die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer fallen, müssen Sie sich an die jeweils zuständige Stelle wenden. Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach der für Ihren Beruf zuständigen Stelle benötigen, können Sie den Anerkennungsfinder nutzen:

Bitte beachten Sie, dass die Landwirtschaftskammer nicht für die Anerkennung von Schul- und Studienabschlüssen zuständig ist. Informationen über die für die Anerkennung von Schul- und Studienabschlüssen zuständigen Stellen finden Sie ebenfalls im Anerkennungsfinder.