Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz

Energieschirm in StraelenBild vergrößern

Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau

Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau fördert bereits seit 2016 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparung in der Primärproduktion der Landwirtschaft und des Gartenbaus. Das Programm ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für den Sektor der Landwirtschaft. Seit dem 18. August 2021 gilt nun eine neue Förderrichtlinie.

Besonders interessant für den Gartenbau ist die Förderung von Einzelmaßnahmen wie besispielsweise der Einbau oder Austausch von Energieschirmen sowie der Austausch von Ventilatoren. Gefördert werden des Weiteren Beratungen zur Ermittlung des betriebsindividuellen CO2-Einsparpotentials. Diese Beratung ist Voraussetzung für Modernisierungsmaßnahmen, Neubaumaßnahmen oder auch Ersatzmaßnahmen in Form von Energieeffizienzinvestitionen. Förderfähig ist auf diese Weise zum Beispiel die Umstellung auf LED-Belichtungssysteme, die Dämmung von Kühlanlagen oder auch der Neubau einer Gewächshausanlage, sofern ihr ein Abriss einer Altanlage vorangeht.

Genauere Hinweise dazu finden Sie im Infoblatt der Gartenbau-Beratung sowie direkt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die für das Antragsverfahren zuständig ist.

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