Sachkunde-Fortbildungsschulungen Pflanzenschutz

Muster: Chipkarte Sachkunde im PflanzenschutzBild vergrößern
Muster des Pflanzenschutznachweises im Scheckkartenformat

Das Pflanzenschutzrecht fordert neben dem Sachkundenachweis im Kartenformat (kein Ablaufdatum) von jedem Sachkundigen, regelmäßig wiederkehrend innerhalb von Dreijahreszeiträumen an Sachkundefortbildungen teilzunehmen. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW stellt für die Teilnahme an speziell anerkannten Sachkundefortbildungen die gesetzlich erforderliche Bescheinigung gegen eine Gebühr von 23 € aus.

Diese Fortbildungsveranstaltungen müssen vorgegebene Rahmenbedingungen und Themen beinhalten, um anerkannt zu werden. Eine Übersicht von aktuellen, öffentlich zugänglichen Veranstaltungen, die sich speziell an Gärtnerinnen und Gärtner richten, finden Sie hier:


Eine Gesamtübersicht der Fortbildungsveranstaltungen, die vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anerkannt sind, finden Sie hier beim Pflanzenschutzdienst: