Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW
Die Wirtschaftsdüngernachweisverordnung NRW (WDüngNachwVO) vom 26. April 2022 verpflichtet alle Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdüngern oder Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, Aufzeichnungen zu führen und die zuständige Behörde über die Nährstofflieferungen zu informieren. In Nordrhein-Westfalen ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter zuständig. Die Meldungen sind ausschließlich online über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW abzugeben.
- Online-Eingabe mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW
- Wirtschaftsdüngernachweisverordnung vom 26. April 2022 - WDüngNachwVO (recht.nrw.de)
- Artikel zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW in Fachzeitschriften
- 16.08.2021: Aktualisierung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW
-
13.05.2022: Inkrafttreten der neuen Wirtschaftsdüngernachweisverordnung NRW
-
Online-Eingabe in eine Demoversion des Meldeprogramms
Nur zu Test- und Übungszwecken, Anmeldung ohne HIT-/ZID-Nummer. Bitte lesen Sie vor der Nutzung der Demoversion diese Hinweise: - Kurzerläuterungen zur Demoversion des Meldeprogramms Wirtschaftsdünger NRW 60 KB
Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Betriebe müssen nach § 2 der Verordnung Aufzeichnungen führen und nach § 3 diese der zuständigen Behörde melden.
- Kurzerläuterungen zu § 2 und § 3 14 KB
- Anleitung: Abgabemeldung im Meldeprogramm erstellen 1 MByte
- Anleitung: Aufnahmemeldung im Meldeprogramm erstellen 738 KByte
- Anleitung: Empfangsbestätigung einer Meldung im Meldeprogramm 478 KByte
- Anleitung: Importmeldungen im Meldeprogramm erstellen 272 KByte
- Anleitung: Mitteilung als Inverkehrbringer nach § 5 im Meldeprogramm erfassen 93 KByte
- Frage-Antwort-Katalog Meldeprogramm und WDüngNachwVO NRW 1 MByte
- Frage-Antwort-Katalog WDüngV 862 KByte
- Anleitung: Abgabemeldung im Meldeprogramm erstellen 1 MByte
- Anleitung: Aufnahmemeldung im Meldeprogramm erstellen 738 KByte
- Anleitung: Empfangsbestätigung einer Meldung im Meldeprogramm 478 KByte
- Anleitung: Importmeldungen im Meldeprogramm erstellen 272 KByte
- Anleitung: Mitteilung als Inverkehrbringer nach § 5 im Meldeprogramm erfassen 93 KByte
- Frage-Antwort-Katalog Meldeprogramm und WDüngNachwVO NRW 1 MByte
- Frage-Antwort-Katalog WDüngV 862 KByte
Anleitungen / FAQ
Zugang zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW
Um das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW nutzen zu können, benötigen Sie Ihre HIT-/ZID-Nummer mit dazugehörigem PIN-Code. Sollten Sie für Ihren wirtschaftsdüngerabgebenden bzw. -aufnehmenden Betrieb noch keine HIT-/ZID-Nummer haben, beantragen Sie diese bitte bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:
- Antragsformular HIT-/ZID-Nummer 40 KB
Mit dem Adobe Reader können sie das PDF-Formular online ausfüllen, lokal abspeichern und als E-Mail-Anhang versenden. Alternativ können Sie es ausdrucken und ausgefüllt per Post oder Fax schicken.
Bei Fragen zur HIT-ZID-Nummer: Monika Himberg, Telefon: 0221 5340-533 - Erläuterungen zum Zugang zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW 15 KB
Sollten Sie Ihren PIN-Code vergessen haben, können Sie sich diesen neu anfordern: Anleitung zur Vergabe eines neuen PIN-Codes 30 KByte
Meldevollmacht
Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdünger sind verpflichtet, über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW eine Abgabemeldung bzw. Aufnahmemeldung einzutragen. Falls die Meldung durch einen Dritten (z.B. Berater, Aufnehmer, Transporteur) erledigt werden soll, müssen Sie diesen bevollmächtigen.
Lieferschein
Lieferscheine können mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW online erstellt werden. Oder Sie nutzen dieses Formular:
- Formular Lieferschein 140 KB
Der Lieferschein kann handschriftlich oder am eigenen PC ausgefüllt und abgespeichert werden. Der ausgefüllte Lieferschein kann dann per E-Mail, Post oder Fax zur Unterschrift an Ihre Geschäftspartner übersandt werden. - Erläuterungen zum Lieferschein 15 KB
Schnittstelle für Datenimport
Für den Import größerer Datenmengen - ab ca. 15 Datensätzen - kann eine Schnittstelle genutzt werden. Die Schnittstellenbeschreibung erhalten Sie auf Anforderung von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Ansprechpartner
- Lara Heitland, Telefon: 0251 2376-689
- Monika Himberg, Telefon: 0221 5340-533
- Moritz Aldenhövel, Telefon: 0251 2376-620