Sachkundenachweis

Muster: Chipkarte Sachkunde im PflanzenschutzBild vergrößern
Muster des Pflanzenschutznachweises im Scheckkartenformat

Als Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde reicht seit dem 26.November 2015 nicht mehr der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung, eines abgeschlossenen Studiums oder einer bestandenen Sachkundeprüfung. Personen, die

  • Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden
  • zum Pflanzenschutz beraten
  • andere nichtsachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen
  • Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen - auch über Internet

benötigen einen Sachkundenachweis. Als Nachweis wird seit dem 26. November 2015 nur noch der einheitliche Sachkundenachweis im Scheckkartenformat akzeptiert. So darf auch der Handel seit diesem Datum Pflanzenschutzmittel, die ausschließlich für berufliche Anwender zugelassen sind, nur gegen Vorlage des deutschen Sachkundenachweises abgeben.

Auf dem Sachkundenachweis sind folgende Daten aufgedruckt: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Umfang der Sachkunde (Anwendung oder Verkauf oder beides), Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes, Registriernummer, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum und Unterschriftsfeld. Zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen wird die Registriernummer elektronisch auslesbar sein. Im Übrigen enthält die Karte keine Speicherfunktionen.

Der Sachkundenachweis ist in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.

Bitte beachten Sie:

  • Es gibt zwei Arten der Sachkunde. Die Sachkunde für Anwendung incl. Beratung und die Sachkunde für die Abgabe, also den Verkauf, von Pflanzenschutzmitteln.
  • Wenn Sie Pflanzenschutzmittel erwerben und beruflich anwenden wollen benötigen sie die Anwendungssachkunde.
  • Wenn Sie Dritte in Fragen des Pflanzenschutzes beraten wollen benötigen Sie ebenfalls die Anwendersachkunde.
  • Wenn Sie Pflanzenschutzmittel verkaufen wollen, sowohl an berufliche Verwender als auch an Kunden im Haus-und Kleingartenbereich, benötigen Sie die Abgabesachkunde.
  • Für einen Sachkundenachweis können, sofern entsprechende Zeugnisse vorgelegt werden, beide Arten der Sachkunde beantragt werden.

Antragsverfahren

Sachkundige Personen, die ihren Wohnsitz in NRW haben, müssen den Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises beim Pflanzenschutzdienst NRW der Landwirtschaftskammer stellen.

Mit dem Antrag ist das Zeugnis einzureichen, mit dem der Antragsteller die Sachkunde erlangt hat. Ihren Antrag stellen Sie bitte hier:

Die Entscheidung über den Antrag ist gemäß des Allgemeinen Verwaltungsgebührentarifs NRW gebührenpflichtig und kostet derzeit 50 €. Die Entscheidung über den Antrag ergeht in Form eines Bescheides.

Personen die am 14.02.2012 sachkundig waren konnten noch bis zum 26.05.2015 einen Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises stellen (Übergangsregelung § 74 Abs. 6 Nr. 1 PflSchG). Seit dem 26.05.2015 besteht für diesen Personenkreis kein Anspruch auf Ausstellung eines Sachkundenachweises mehr, so dass zum Erwerb der Sachkunde eine Sachkundeprüfung notwendig ist.

Personen, die am 14.02.2012 in einer Ausbildung waren, die zur Sachkunde führte, fallen unter eine besondere Regelung und werden gebeten vor Antragstellung Kontakt zum Pflanzenschutzdienst aufzunehmen.

Liegen mehr als drei Jahre zwischen dem Ausbildungsabschluss und dem Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises, ist der vorherige Besuch einer anerkannten Fortbildung Voraussetzung für die Ausstellung des Sachkundenachweises.

Ansprechpartner

Fort- und Weiterbildungsverpflichtung

Neu ist weiterhin eine Fort-und Weiterbildungsverpflichtung, um die Pflanzenschutz-Sachkunde aktuell zu halten.