Sachverständige: Konflikte lösen ohne Rechtsstreit

Sachverständiger auf dem Feld

Die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

Wie die Landwirtschaftskammer mitteilt, hat sie im vergangenen Jahr eine Sachverständige neu bestellt und vereidigt. 22 Personen wurden 2016 wiederbestellt. Insgesamt sind derzeit 149 Sachverständige und vier Probenehmer durch die Landwirtschaftskammer öffentlich bestellt und vereidigt.

Streitigkeiten oder Prozesse können oft nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen entschieden werden. Gutachter für die Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei, des Umweltschutzes und der Hauswirtschaft werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt. Anlass für eine Stellungnahme ist zum Beispiel die Bewertung ganzer landwirtschaftlicher Betriebe oder auch einzelner Grundstücke, etwa wenn eine Straße gebaut wird oder es zu Erbauseinandersetzungen kommt. Auftraggeber der Sachverständigen sind Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute oder Rechtsanwälte.

Wer einen Gutachter sucht, findet eine Liste der Sachverständigen der Landwirtschaftskammer hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 09.03.2017