Regionalplan Münsterland – Prüfung der Betroffenheit

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss das formelle Verfahren zur Änderung des Regionalplans Münsterland eingeleitet. Vom 6. März 2023 bis einschließlich zum 30. September 2023 können die Planunterlagen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme eingesehen und heruntergeladen werden. Es werden jedoch nur Stellungnahmen zu den aktuellen Änderungen im Regionalplan berücksichtigt.

Damit diese Veränderungen einfacher identifizierbar sind, hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen auf Grundlage von Daten der Bezirksregierung Münster Karten erstellt, in denen nur die Veränderungen der Planzeichen „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB), „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB), „Bereich für den Schutz der Natur“ (BSN), „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE) und „ASB-/GIB-Potentialbereiche“ (ASB-P / GIB-P) dargestellt sind. Anhand dieser Karten können Landwirtinnen und Landwirte prüfen, inwieweit die Betriebe durch die Änderungen der genannten Planzeichen betroffen sind.