Arbeitnehmer - Newsletter Ausgabe 2 / 2018

Wissenswertes um die Arbeit

Zunehmende Hitzeperioden in Deutschland

Bist du noch kalt oder schwitzt du schon. Welche Dinge sind zu beachten bei den heißen Temperaturen in der Arbeitswelt
www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/let-the-sun-shine-in-your-heart-was-tun-bei-hitze-am-arbeitsplatz/

63 er Rente kann man sich nicht erkauften

Sind 45 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt worden, kann mit 63 Jahren Altersrente ohne Abschläge in Rente gehen. Was ist, wenn Versicherte nicht für alle 45 Jahre Beiträge gezahlt wurden, können die Beiträge nachzahlen werden? Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat eine unerfreuliche Entscheidung getroffen
www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/rentenversicherung/rente-mit-63-kann-nicht-erkauft-werden/

DAK-Gesundheitsreport 2018

Bei Krankschreibungen ist die zweithäufigste Einzeldiagnose Rückenschmerzen. 2003 hatten 55 Prozent der Berufstätigen angegeben, mindestens einmal im Jahr Rückenbeschwerden zu haben, aktuell sind es 75 Prozent. Noch mehr Fakten finden Sie bei der DAK unter
www.dak.de/dak/bundes-themen/gesundheitsreport-2018-1970320.html

Langfristig Krank

Wie verfällt es sich mit dem Urlaubsanspruch, wenn der/die Arbeitnehmer/in langfristig erkrankt ist.
www.etl-rechtsanwaelte.de/frage-des-tages/wann-verfaellt-der-urlaubsanspruch-eines-langfristig-erkrankten-arbeitnehmers

Nachrichten

Tarifsituation Landwirtschaft: Bundesempfehlung in NRW umgesetzt

Am 15.03.2018 ist die Bundesempfehlung zwischen den Arbeitgeberverband und der IG BAU in den regionalen Tarifgesprächen NRW umgesetzt worden.

Lohn- und Gehaltserhöhungen:

Geltende Tariflöhne (Basis 30.06.2015) werden vorab um 3 % erhöht.

ab 01.08.2018 ab 01.08.2019 ab 01.01.2020
3,0 % 2,5 % 1,5 %

Die letzte Erhöhung läuft bis 30.06.2020, da die Bundesempfehlung ausläuft. Mindestlöhne nach Tarif:

Erste unterste Lohngruppe liegt vom 01.01.2018 – 31.12.2018 bei 9,10 €/Std. Ab 01.01.2019 der festgesetzte gesetzliche Mindestlohn.

Nächste untere Lohngruppe für ohne Berufsausbildung ist bei 9,25 €/Std. Er gilt bei mehr als 4 - monatiger Betriebszugehörigkeit.

Arbeitszeitregelungen:

Zwei Abweichungen der wöchentlichen Arbeitszeit sind mit klaren Grenzen nur noch möglich:

  1.  Abweichende Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichen Monatseinkommen. Mehrgeleistete Stunden werden als Lohn mit Überstundenzuschlag gezahlt.
  2.  Arbeitszeitkonto in einem 12 - monatigen Zeitraum dürfen max. 150 Überstunden betragen. Die darüberhinausgehenden Stunden sind als Lohn mit Überstundenzuschlag auszuzahlen.

Ausbildungs- und Praktikantenvergütung

  bislang ab 01.08.2018 ab 01.08.2019
1. Ausbildungsjahr 630,00 € 660,00 €

710,00 €

2. Ausbildungsjahr 670,00 € 720,00 €

770,00 €

3. Ausbildungsjahr 690,00 € 740,00 €

790,00 €

Damit soll der Ausbildungsberuf Landwirt attraktiv gehalten und der Nachwuchs gesichert werden.

Mindestlohn:

Zum 31. Dezember 2017 lief der Mindestentgelttarifvertrag für Land- und Forstwirtschaft sowie Gar- tenbau aus, der die Abweichung vom gesetzlichen Mindestlohn geregelt hat. Ab dem 01.01.2018 gilt das Mindestlohngesetz. Zum 1. Januar 2019 soll der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde auf 9,19 Euro pro Stunde steigen. Zum 1. Januar 2020 solle eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen. Die Mindestlohnkommission hat diese Empfehlung zur Anpassung des Mindestlohns am 26.06.2018 abgegeben.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG):

Ab dem 18. Juni 2018 hat die SVLFG für die Anschaffung von bestimmten Präventionsprodukten 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Hiermit sollen Mitgliedsbetriebe motiviert werden, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren. Berücksichtigt werden lt. Förderbedingungen der SVLFG Anträge nach Antragseingang ab dem 18. Juni. Die Aktion endet, wenn die Fördergelder aufgebraucht sind, spätestens jedoch mit dem 31. Dezember 2018.

Nach nur einer Woche waren die 200.000 Euro Fördermittel durch ca. 1.400 Anträge aufgebraucht.

Es zeigt, dass das Interesse an Investitionen in Arbeitssicherheit stark nachgefragt wird und man sich bei Neuauflage in 2019 und Bekanntgabe sofort um die Beantragung kümmern sollte.

Fahrsicherheitstraining

Die SVLFG fördert ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining (PKW, Transporter, Motorräder, LKW, Bau- maschinen und Traktoren). Der Anbieter des Fahrsicherheitstrainings muss DVR-zertifiziert sein und es nach den Richtlinien durchführen (www.dvr.de/site/sht-shp.aspx). Die SVLFG gewährt einen Zuschuss bis zu 50 €. Einmal im Jahr kann die Förderung vom Versicherten in Anspruch genommen werden und formlos per Mail unter foerderung_praevention@svlfg.de oder Fax: 0561-785 219068 beantragt werden. Der Fördertopf ist begrenzt.

Veranstaltungshinweise

12. Arbeitnehmertag in der Agrarwirtschaft auf der EuroTier 2018

Motto: Gesellschaftliche Akzeptanz, Fachkräftemangel, Wertschätzung. Zentrale Faktoren heute für Land- wirtschaft von morgen. Grüne Berufsbilder im dynamischen Umbruch.

Termin: Donnerstag, 15.11.2018, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ort: Hannover, Messegelände, Convention Center (CC), Saal 1

Bitte merken Sie sich den Termin vor! Anmeldung und Programm sind wie in den Vorjahren unter www.lwk-niedersachsen.de oder Email: arbeitnehmertag@lwk-niedersachen.de zu finden.

Ansprechpartner