Arbeitnehmer - Newsletter Ausgabe 2 / 2019

Wissenswertes um die Arbeit

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Beschäftigte bezahlten Urlaub nehmen können

Arbeitgeber sollen nicht davon profitieren, dass sie ihren Beschäftigten zu Unrecht keinen bezahlten Jahresurlaub gewähren. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können in einem solchen Fall Urlaub aus den Vorjahren ansammeln und sich gegebenenfalls bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Fall aus Großbritannien entschieden.
www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/arbeitgeber-muessen-dafuer-sorgen-dass-beschaeftigte-bezahlten-urlaub-nehmen-koennen/

Bildungsprämie

Wer sich im Beruf weiterbildet und sich somit auf dem neuesten Stand hält, ist zufriedener im Job und verbessert in der schnelllebigen Arbeitswelt seine Chancen. Der Staat beteiligt sich dabei.
www.igbau.de/bildungspraemie-beruflich-auf-dem-neuesten-stand---zufrieden-im-job.html

Männer beziehen häufiger Elterngeld

2018 bezogen 1,4 Millionen Mütter und 433 000 Väter Elterngeld. Laut Statistische Bundesamt (Destatis) sind das 4 % mehr als 2017. Die Anzahl der beziehenden Mütter stieg um 3 %, während die Zahl der Väter um ca.7 % stieg. Experten sehen aber noch keine Euphorie. Die genaue Studie finden sie hier.
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/04/PD19_145_22922.html

Berufe mit dem niedrigsten Gehalt 2019

Nicht jeder Vollzeitjob bringt ein üppiges Gehalt. Eine Studie gibt Auskunft in welchen Berufen Arbeitnehmer in welchen Berufsgruppen die Deutschen das geringste Gehalt verdienen. Gehalt.de hat auf Basis von gesammelten Einkommensdaten eine Liste mit Berufen zusammengestellt in welchen Berufen Angestellte am wenigsten verdienen.
www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/gehaltsvergleich-in-diesen-berufen-bekommt-man-das-niedrigste-gehalt-5336013

Betriebsanweisungen zur Einweisung von Arbeitskräften

Jetzt in fünf Sprachen bei der SVLFG: www.svlfg.de/betriebsanweisungen

Arbeiten im Freien bei Hitze

Einige Hitzephasen waren bzw. kommen und der Organismus muss Höchstleistungen vollbringen, was ihn schwer belastet. Hauptsächlich sind Personen, die körperliche Arbeit im Freien verrichten davon betroffen. Die Hitze, UV-Strahlen und Ozon können zur erheblichen Gefährdung führen, wenn nicht einige grundlegende Schutzmaßnahmen beachtet werden.

Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Er muss prüfen, ob es erforderlich ist, die Arbeiten bei Hitze durchzuführen, oder ob die Arbeiten nicht auf z. B. weniger hitzeintensive Tage oder Tageszeiten verschoben werden können.

Bei Arbeiten im Freien bei Hitze sind die Beschäftigten hinsichtlich der Gefahren zu unterweisen sowie entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.

Checkliste und die Musterbetriebsanweisung finden sie hier:
www.svlfg.de/30-praevention/prv141_broschueren/flyer/index.html www.svlfg.de/20-aktuell/akt02_news/akt02_2017/akt02_2017_062/index.html

Nachrichten

Umlage U2 – Mutterschaft

Die Umlage U2 für Arbeitgeberaufwendungen bei einem Minijob ist zum 1. Juni 2019 von 0,24% auf 0,19% gesenkt worden.
blog.minijob-zentrale.de/2019/05/23/umlage-u2-fuer-arbeitgeberaufwendungen-bei-mutterschaft-sinkt/

Tarifeinigung zum TV-Forst angenommen.

www.igbau.de/tarifeinigung-zum-tv-l-beschaeftigte-erhalten-im-volumen-acht-prozent-mehr-3.html
www.igbau.de/Tarifeinigung-zum-TV-Forst-angenommen.html

Fachkraft Agrarservice

Ab 01.01.2019 neue Tarife für die Beschäftigten in den Land- und Forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen. Damit geht eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung für die Fachkraft Agrarservice einher.
www.igbau.de/dicke-nachzahlung-bei-land-und-forstwirtschaftlichen-dienstleistern.html

Änderungen bei Arbeit auf Abruf

Worauf seit 2019 geachtet werden muss
blog.minijob-zentrale.de/2019/02/21/arbeit-auf-abruf-worauf-minijob-arbeitgeber-seit-2019-achten-muessen/

Veranstaltungshinweise

13. Arbeitnehmertag in der Agrarwirtschaft auf der Agritechnica 2019

  • Motto:  Arbeit im Wandel – Arbeitnehmer*in im Mittelpunkt
  • Termin:  Donnerstag, 14.11.2019, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Ort: Hannover, Messegelände, Convention Center (CC), Saal 1

Bitte merken Sie sich den Termin vor! Anmeldung und Programm sind wie in den Vorjahren unter www.lwk-niedersachsen.de oder Email: arbeitnehmertag@lwk-niedersachen.de zu finden.

Ansprechpartner