Arbeitnehmer - Newsletter Ausgabe 1 / 2020

Wissenswertes um die Arbeit

Lohn für volle Arbeitszeit durchsetzen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Vergütung für Mehrarbeit verlangen, haben es damit nicht leicht. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn zeigt, dass so ein Überstundenprozess auch für die Seite der Arbeitgeber seine Probleme mit sich bringen kann.

Im Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten ist es Sache der Parteien, alle relevanten Tatsachen vorzubringen, auf deren Grundlage das Gericht dann eine Entscheidung fällt. Dabei muss jede Partei beweisen, dass die Voraussetzungen der für sie günstigen Rechtsnorm tatsächlich erfüllt sind.

Beweisbedürftig sind nur die Behauptungen, auf die es rechtlich ankommt und die die Gegenseite bestritten hat.
www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitszeit/fahrerin-setzt-lohn-fuer-volle-arbeitszeit-durch/details/anzeige/

Seit der Wiedervereinigung ist das Realeinkommen gestiegen

Vielen Deutschen steht seit 1991 mehr Einkommen zur Verfügung. Geringverdiener stehen sich aktuell schlechter dar, so dass die Zuwächse sehr ungleich verteilt sind.

Das real verfügbaren Jahreseinkommen privater Haushalte ist nach Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zwischen 1991 und 2016 im Durchschnitt um 18 Prozent gestiegen.
www.hensche.de/Realeinkommen-sind-seit-1991-gestiegen-07.05.2019-21.03.html

Mehr Über am Ende des Monats vom Arbeitslohn

Um am Monatsende etwas mehr vom Arbeitslohn in der Tasche zu haben, gibt es bei deutschen Lieblingskind dem Auto Möglichkeiten die Spritkosten im Blick zu behalten. Denn mit ein paar kleinen Kniffs lässt sich bares Geld sparen. Der Blick bei der Tankstellenpreistafel bereitet mit den Regeln ein geringeres flaues Gefühl im Magen.
www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/spritkosten-im-blick-tanken-so-sparen-sie-bares-geld-7555416

Girokonto

Wegen der Niedrigzinspolitik haben Banken kaum mehr Möglichkeiten Geld zu verdienen. Darum bleibt meist nur ein Weg die Anhebung der Gebühren für die Nutzung des Girokontos. Stiftung Warentest untersucht und vergleicht die Konten der Banken. Wenn Sie im Jahr mehr als 60 € bezahlen, erhalten Sie Informationen zu Ihrem Konto und Alternativen zum Wechseln.
www.test.de/Girokonto-im-Test-5069390-0/?mc=kurzurl.girokonto

Steuererklärung 2019

Was im Dezember noch möglich ist um die Steuererklärung 2019 optimal vorbereiten. So kann die Steuerlast gesenkt werden, so dass noch mehr zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen sind. Interessante Möglichkeiten zeigt das folgende Video:
www.youtube.com/watch?v=I6oPCA5_GPI

Nachrichten

Mindestlohn:

Ab dem 1. Januar 2020 ist der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro pro Stunde.

Sozialversicherungsentgeltverordnung

Auch 2019 hat der Bundesrat die „Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen“ angepasst. Die Verordnung regelt die Sätze für Verpflegung und Unterkunft (Kost und Logis), die in Ansatz gesetzt werden können. Anwendung finden sie in z.B. Ausbildung, Saisonarbeit. Ab dem 1.1.2020 folgende Sachbezugswerte:
www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/beitraege-und-rechengroessen-der-sozialversicherung/sachbezugswerte/sachbezugswerte-2020/

Änderung Sozialversicherung 2020

Arbeitslosenversicherung: Senkung des Beitragssatzes um 0,1 % auf 2,4 %

Rückführung Solidaritätszuschlag 2021

Am 29.11.2019 hat der Bundesrat das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (seit 1995) gebilligt. Es sieht vor, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag ab 2021 deutlich anzuheben. Sie soll bei einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 € liegen, so dass er für etwa 90 % aller aktuellen Soli-Zahler komplett wegfällt. Für weitere 6,5 % verringert er sich.

Recht auf mehrmalige Änderung der Steuerklasse

Das Recht auf einen Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern wird künftig nicht mehr auf einen Wechsel pro Kalenderjahr beschränkt. Der Wechsel der Steuerklassen wird deutlich vereinfacht.

Veranstaltungshinweise

Winterversammlungen und Exkursionen für Arbeitnehmerin ihrer Region

Den diesjährigen Termin in Ihrer Region können sie telefonisch bei Ihrer Kreisstelle erfragen oder auf der entsprechenden Internetseite finden.

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